Dissertation

   

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Vorwort

Vorwort

Bei einem Flug über meine Fichtelgebirgsheimat, im Dezember 2007 stellte ich mit dem Burgstein und dem Röslautal eine Geländesituation fest, die sich für die Errichtung eines Pumpspeichers eignen könnte. Nach einigen Berechnungen war klar, dass dieser Standort vergleichbare Gegebenheiten, wie existierende Anlagen aufweist und dass er zu den größeren Pumpspeicherkraftwerken Deutschlands zählen könnte. Diese Erkenntnis löste in etwas ausgearbeiteter Form in der kommunalen Politik zunächst zustimmendes Interesse und kurz darauf in der Öffentlichkeit heftige Diskussionen aus. Dabei konnte festgestellt werden, dass die Aufgabe und die Bedeutung von Energiespeichern vielen Diskussionsteilnehmern nicht bekannt ist. Eine große Behördenanhörung ergab, dass zur Umsetzung so eines Vorhabens große Hürden bestehen. Im Januar 2009 schrieb ich dazu dem bayerischen Staatsminister Dr. Söder für Umwelt und Gesundheit:


Der Stadtrat von Wunsiedel fasste am Donnerstag, den 29.01.2009, auch mit meiner Stimme den Beschluss, das Wunsiedler See Projekt nicht weiter zu verfolgen.
Möglicherweise wurde damit eine Chance für ein Musterprojekt vergeben, bei dem nachhaltige Energiewirtschaft mit innovativen ökologischen Ansätzen und Freizeitnutzung vereint worden wären.
Die Schaffung von Energiespeichern wird eine bedeutende Herausforderung dieses Jahrhunderts sein, die unser Gemeinwesen meistern wird, wenn der Wille der staatlichen Verantwortungsträger dahinter steht. Das Erneuerbare Energien Gesetz sorgt erfolgreich für die Schaffung von Erzeugungskapazität. Speicher sind notwendig, damit diese volatil erzeugten Energien bedarfsgerecht zur Verfügung gestellt werden können. Mit unseren derzeitigen EEG-Regelungen wird leider nur die Hälfte von dem getan, was für eine nachhaltige regenerative Energieversorgung notwendig ist.
Da geeignete Speicherstandorte in unserem Land nicht vermehrbar sind, halte ich es für meine Verantwortung, ihnen dazu meine nachfolgende Bewertung zur Verfügung zu stellen:


Das Wunsiedler See Projekt wurde sehr lange und kontrovers öffentlich diskutiert.
Eine groß angelegte Behördenanhörung (Scoping) zeigte den rechtlichen Rahmen auf, der bei Umsetzung so eines Projektes zu beachten wäre.
Die Bewertung des Scopingprotokolls durch ein international anerkanntes Planungsbüro ergab:
„dass die Aussichten für eine erfolgreiche Planrechtfertigung als gering eingestuft werden“.
Die durch das Behördenscoping aufgegebenen Anforderungen an eine Planrechtfertigung mit Nachweis der Alternativlosigkeit des Standortes, können durch eine Stadt nicht geleistet werden.
Grundsätzlich ist die Aufstellung energiewirtschaftlicher Rahmenbedingungen zur Interessenabwägung zwischen Naturschutz, Wasserwirtschaft, weiteren Rechtsgütern und dem Klimaschutz sowie dem nachhaltigen Umgang mit Energierohstoffen, die Aufgabe der Länder, des Bundes und der europäischen Ebene.
Wenn dieser rechtliche Rahmen zum heutigen Zeitpunkt, nach Darstellung der für uns zuständigen Vertreter öffentlicher Belange, so austariert ist, dass dem kleinräumigen Natur- und Landschaftsschutz ein gewichtiger Vorrang eingeräumt wird, vor energiewirtschaftlichen Projekten, die dem Klimaschutz dienen, dann kann es nicht Aufgabe einer Kommune sein, einen gegenteiligen Nachweis zu führen.
Allgemein bekannt ist, dass die derzeit verfolgten energiewirtschaftlichen Ziele der Bundesrepublik Deutschland, Energiespeicher in erheblichem Umfang erfordern.
Um Qualität und Eignung eines denkbaren Energiespeichers, im Sinne einer umfassenden Planrechtfertigung einordnen zu können, wäre eine systematische Analyse aller in Frage kommenden Standorte Deutschlands oder sogar darüber hinaus notwendig. Gäbe es diese Studie, dann würde sich eine Planrechtfertigung für einen Standort aus dem Rang, den er in dieser Liste hat, ableiten. Die Erstellung dieser Liste kann aber nicht Aufgabe einer Stadt sein, sondern gehört auf höherer Ebene verankert.
Sollte das für die Versorgungssicherheit unseres Landes wichtige Thema der Energiespeicherung in Zukunft von den zuständigen politischen Ebenen aufgegriffen, der Kapazitätsbedarf ermittelt und so eine Untersuchung durchgeführt werden, dann kann die Bewertung eines Standortes unter anderen Vorzeichen stattfinden.
Ich bitte alle Verantwortungsträger in Politik, Verwaltung, Wissenschaft, Lehre und Verbänden, auf Rahmenbedingungen hinzuwirken, die zukünftige rechtliche Würdigungen von Speicherstandorten so ermöglichen, dass auch die Notwendigkeiten der zukünftigen Versorgungssicherheit unseres Landes, des Klimaschutzes und einer nachhaltigen Energieträgernutzung beachtet werden.

Bei meinen nachfolgenden Recherchen zum Speicherbedarf stellte ich fest, dass dazu keine, zur Beantwortung der aufgeworfenen Frage geeigneten Veröffentlichungen aufzufinden sind. Allerdings gab es bei den Übertragungsnetzbetreibern im Internet veröffentlichte Zeitreihen zur tatsächlichen Einspeisung von Windenergie in deren Regelzonen. Auf Basis dieser Daten und mit Daten zur installierten Leistung von Windenergieanlagen vom Institut für solare Energieversorgungstechnik der Uni Kassel gelang es, den Ausgleichsbedarf, den der Windstrom in Deutschland erfordern würde, zu ermitteln. Aus diesen Ansätzen entstand der Entwurf eines Buches und in der Folge die vorliegende Dissertation.

Möge sie dazu beitragen, die rechtlichen Rahmenbedingungen bei zukünftigen Bewertungen von Standorten von Energiespeichern auch an den großen Zielen der zukünftigen Energieversorgung zu orientieren.

Wunsiedel im Juli 2010

Matthias Popp

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