Dezentrale Endlager für Atommaterial, insbesondere für stark radioaktive Abfälle

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Schwierigkeit der Findung eines zentralen Endlagerstandorts für hochradioaktive Abfälle, den auch die betroffene Region mit demokratischer Mehrheit akzeptiert

Die kontroverse gesellschaftliche Diskussion über einen zentralen Standort eines Atommüll Endlagers für Atommaterial bzw. Atomabfälle, insbesondere stark radioaktive Abfälle, in Deutschland, beispielsweise die Diskussion um ein zentrales deutsches Atommüllendlager in Gorleben, zeigt, dass alternative Überlegungen angebracht sind, um eine konsensfähige Lösung für diese „auf den Nägeln brennende“ Frage zu finden.

Die Feststellung, dass kein Land dieser Erde ein Endlager anbietet, dem weltweit so viel Vertrauen entgegen gebracht würde, dass die Endlagerungsfrage als gelöst angesehen werden könnte, deutet darauf hin, dass es sich um eine weltweite bzw. globale Herausforderung handelt, die viele unserer Gesellschaften seit Jahrzehnten vor sich herschieben.

Offensichtlich erscheint es für jede derzeit als zuverlässig angesehene Region und jeden Standort  dieser Erde unattraktiv, als zentrales Endlager für stark radioaktive Abfälle vorgeschlagen, diskutiert, untersucht oder in ernsthafte Erwägung gezogen zu werden.

Egal welche Objektivität hinter dieser Beobachtung steckt, besagen die Abwehrhaltungen, dass es schwierig bis unlösbar erscheint, auf der Basis demokratischer Mehrheiten, welche die Zustimmung der Menschen in den unmittelbar betroffenen Gebieten einschließen, einen Endlagerstandort, entsprechend den öffentlich kursierenden Vorstellungen zu erschließen und in einer planbaren zeitlichen Perspektive in Betrieb zu nehmen.

Selbst politische Parteien, die sich auf nationaler Ebene mehrheitlich für einen bestimmten Standort aussprechen, vertreten in den regionalen und örtlichen Untergliederungen, je näher sie dem betroffenen Standort stehen, häufig eine ablehnende Haltung.

Risiken bei der Beschränkung auf einen zentralen Standort

Bei einem einzigen zentralen Endlager, wie es möglicherweise Gorleben werden soll, gilt es zu bedenken, dass in einem Problemfall keine in angemessener Zeit verfügbare Alternative bestünde, um ausweichen zu können.

Das heißt, dass bei den vorhandenen Unwägbarkeiten bei der Erkundung, der Einrichtung und dem Betrieb einer derartigen Anlage, zu keiner Zeit und in keiner Phase ein Problem oder ein Fehler auftreten dürfte, der die Eignung des Standorts und der angewandten Verfahrensweisen in Frage stellt.

Ein Wettbewerb um die besten Lösungsansätze kann bei einem einzigen ins Auge gefassten Standort  in deutlich geringerem Umfang stattfinden, als dies bei der Lösungen der gestellten Aufgabe an mehreren Standorten der Fall wäre.

Ein zentrales Endlager wird zudem auch nicht als ein Produktionsbetrieb angesehen, an dem für die Menschheit notwendige Produkte hergestellt werden, deren Anfertigung eine Existenzgrundlage für die in der betroffenen Region lebenden Menschen wäre.

Es ist deshalb zu befürchten und zu bedenken, dass, auch in Zukunft, die Errichtung zentraler Endlager, einer Region, nur durch ein obrigkeitsstaatliches Diktat aufgenötigt werden kann. Damit wäre zu befürchten, dass demokratische Prinzipien zumindest eingeschränkt werden könnten.

Aufgabe ist es demnach, eine Lösung für ein Endlagerkonzept zu finden, welches Obigem Rechnung trägt.

Dezentral, in Kernkraftwerksnähe, statt zentral

Es wird vorgeschlagen, dezentrale Endlager zu errichten, die sich insbesondere in räumlicher Nähe zu den Kernkraftwerken befinden.

Auch geht es darum, die Endlager so zu errichten, dass darin auf Jahrtausende kein ernsthaftes Gefahrenpotential gesehen werden kann.

Tiefen-Deponie

So ein Zustand ließe sich insbesondere herstellen, indem der strahlende Abfall so tief unter die Erdoberfläche verbracht wird (Tiefen-Deponie), dass er das normale menschliche Handeln nicht mehr tangieren kann.

Eine Möglichkeit wäre es daher, den Abfall bei einer solchen Tiefen-Deponie unterhalb der Untertagezonen einzulagern, in denen Grundwasserbildung, Rohstoffsuche, Bergbau, Förderung von Öl und Gas, Bau von unterirdischen Speicherkavernen oder die Nutzung von Geothermie stattfinden.

Das kontinentale Tiefbohrprojekt im bayerischen Windisch Eschenbach hat gezeigt, dass ein Vordringen in Tiefen von ca. zehn Kilometern technisch möglich ist. Moderne Tunnelbauten durchstoßen Untertagestrecken in mehrfacher Länge.

Technisch sollte eine solche Tiefen-Deponie deshalb eine lösbare Aufgabe sein bzw. anders ausgedrückt, technisch sollte es deshalb keine unlösbare Herausforderung sein, Lagerorte für insbesondere stark radioaktive Abfälle, die ja nicht in riesigen Mengen anfallen, zu erschließen, die sich so tief unter der Erde befinden, dass davon weder eine Gefahr noch eine Beeinträchtigung für das Leben der Bevölkerung in den darüber liegenden Gebieten ausgehen kann.

Auch die Gefahr, dass nach endgültigem Verschluss der Tiefen-Deponien, am Ende der Kernkraftnutzung, durch kriegerisches oder terroristisches Handeln, ein Zugriff auf das brisante Material erlangt werden könnte, erscheint extrem unwahrscheinlich.

Auf Basis dieser Überlegungen wäre es möglich, die Endlager in räumlicher Nähe zu den Kernkraftwerken zu errichten, weil schon bei der Errichtung der Kernkraftanlagen davon ausgegangen worden sein sollte, dass dafür geotektonisch sichere Standorte ausgewählt wurden, an denen auch Tiefenbohrungen sicher durchgeführt werden können. Die abgebrannten und nicht mehr weiter nutzbaren Kernbrennstoffe könnten bei Vorhandensein derartiger Endlager, insbesondere unmittelbar nach ihrem letzten Einsatz, für die Endlagerung aufbereitet und in die Tiefe verbracht werden. Auch langwierige Atommülltransporte quer durch die Republik könnten damit vermieden werden.

Verschmelzung der profitablen Kernenergienutzung mit der Endlagerung

Darüber hinaus ist bei der Bevölkerung der betroffenen Region um ein Kernkraftwerk eine höhere Akzeptanz für ein Endlager zu erwarten, da diese auch an den Vorteilen des Kernkraftwerks, beispielsweise durch errichtete Infrastruktur, Arbeitsplätze und sprudelnde kommunale Finanzquellen, partizipiert.

Die Orte des Profitierens von der Nutzung der Kernenergie und der als Bürde empfundenen Endlagerung würden damit verschmelzen. Der Nutzung der Kernenergie würde der Makel entzogen, dass damit eine Hypothek auf die Zukunft genommen wird, von der heute niemand weiß, wie diese eingelöst werden kann und ob sie überhaupt verantwortet werden kann.

Die Betreiber von Kernenergieanlagen könnten die gesamten Kosten von der Energiebereitstellung bis zur sicheren Endlagerung zeitnah tragen. Der Bevölkerung könnte das ungute Gefühl genommen werden, dass sie am Schluss die Zeche dafür bezahlen wird, dass heute die Kernkraft ohne geklärte Entsorgung der Abfälle genutzt wird.

Als zentrale Endlagerstandorte diskutierte Regionen, die an der Nutzung der Kernenergie nicht mitverdienen, würden nicht mit dem Eindruck konfrontiert, dass sie als Müllhalde für die produzierten Abfälle herhalten sollen.

Die Gesellschaft spaltende Diskussionen über die ungelöste Endlagerungsfrage könnten beendet werden und der Energiegewinnung aus Kernkraft könnte mit größerer Objektivität, auch bezüglich ihrer Kosten, gegenübergetreten werden.

Freisetzung von Kreativität durch mehrfache Lösung der Herausforderung

Die Dezentralität des Ansatzes und die zu erwartenden Einfälle und Verfahren zur Lösung der Endlagerungsfrage in der vorgeschlagenen Art, an vielen Standorten, lassen erwarten, dass dabei viele wertvolle Erfahrungen gesammelt werden, die weit über das hinausgehen, was bei einer einseitigen Ausrichtung auf eine (einzige) zentrale Endlagerlösung angedacht wird.

Das, insbesondere bei Tiefen-Deponien, einhergehende Vordringen in tiefe Erdschichten könnte zudem wertvolle Erkenntnisse und Erfahrungen liefern, wie Geothermie einen nachhaltigen Beitrag zur Energieversorgung der Zukunft leisten könnte.

Überlegungen zu oberflächennäheren Deponien

Sollten bei einer Entscheidung für eine dezentrale Endlagerung von insbesondere stark radioaktivem Atommüll, Erkenntnisse  gewonnen werden, dass eine nachhaltig sichere Unterbringung auch in geringeren Tiefen möglich ist, als die beispielhaft in den Raum gestellte Größenordnung von zwei bis zehn Kilometern von Tiefen-Deponien, dann wären auch diese Erkenntnis und daraus sich ergebende und/oder abgeleitete, insbesondere weniger tief angelegte oder oberflächennähere Endlagerkonzepte überlegenswert.

Wenn bei einer Endlagerung in geringerer Tiefe (oberflächennähere Deponie) eine Gefahr bestehen sollte, dass es zu einer Kontamination des Untergrunds kommen könnte, mit Auswirkungen auf das oberirdische Leben und/oder die anderweitigen Nutzungen des Untergrundes , dann besteht ein weiterführender Aspekt des Vorschlags darin, dass der zu schaffende Hohlraum zur Aufnahme der end zu lagernden radioaktiven Abfälle mit einer gebauten Schutzhülle versehen wird.

Dies schließt nicht aus, dass auch bei Tiefen-Deponien Schutzhüllen zum Einsatz kommen können.

Diese Schutzhülle wäre als weitergehender Bestandteil des Vorschlags mit einer Dichtheit und Festigkeit zu versehen, dass nach menschlichem Ermessen zwischen dem endgelagerten Inhalt und der Umgebung unter Tage keine oder nur sehr geringe Wechselwirkungen auftreten können, die, auch auf lange Sicht, zu einer Gefährdung führen könnten. Tiefe der Unterbringung und Ausführung der zu schaffenden Schutzhülle wären in diesem Fall so zu bemessen, dass nach menschlichem Ermessen, durch kriegerische oder terroristische Handlungen kein Zugriff auf das Endlager erfolgen kann. Insbesondere gilt das für die Zeit nach Beendigung und Rückbau der kerntechnischen Energiegewinnungsanlage. Ein Zugang zu einem abschließend versiegelten Endlager sollte, ohne den Einsatz aufwendiger Bohrtechnik, nicht mehr möglich sein, nachdem die baulichen Schutzhüllen des Endlagers verschlossen und die Zugänge verfüllt wurden.

Oberflächennahe Deponien

Sollten entsprechende Untersuchungen ergeben, dass eine sichere Endlagerung durch Bau eines oder mehrerer entsprechend sicher und fest konstruierten/konstruierter Schutzbehälter bzw. Schutzhülle(n), auch oberflächennah möglich ist, indem der Behälter beispielsweise in einer Tagebaugrube oder unter einem entsprechend dimensionierten Hügel, der darüber aufgeschüttet wird, errichtet wird, dann ist auch dieser Lösungsansatz als ein weiterführender Bestandteil des Vorschlags mit umfasst.

Auch eine Abdeckung in einer Tagebaugrube oder ein entsprechend dimensionierter künstlicher Hügel kann so beschaffen sein, dass man durch kriegerische oder terroristische Handlungen, die nicht selbst auf Nuklearwaffen zurückgreifen, nicht in der Lage sein wird, sich Zugang zum eingeschlossenen Material zu verschaffen. Entsprechendes gilt aber auch für Nuklearangriffe.

Durch entsprechenden Schichtenaufbau der Abdeckmaterialien, die für die Abdeckung /den Hügel verwendet werden, kann auch vermieden werden, dass der damit eingeschlossene / die eingeschlossenen Endlagerbehälter unterirdischen Wasserströmen und Belastungen ausgesetzt wird / werden. Die Gesamtanlage kann dabei auch so dimensioniert werden, dass an ihrer Oberfläche ganz normales Leben stattfindet, ohne durch das eingeschlossene Material negativ beeinflusst zu werden.

Dezentrale Zwischenlager dürfen nicht zu Endlagern werden

In der jüngsten Vergangenheit (2000-2010) wurden bei allen in Deutschland der Stromversorgung dienenden Kernkraftwerken Zwischenlager für die radioaktiven Abfälle genehmigt und in Betrieb genommen, um die abgebrannten Kernelemente aufzubewahren, bis sie in ein Endlager eingebracht werden können. Dabei klingt die stärkste Aktivität schon etwas ab, so dass die starke Wärmeentwicklung bei der Endlagerung bereits reduziert ist. Als Betriebszeit für diese Zwischenlager sind 40 Jahre vorgesehen. Danach geht man davon aus, dass ein zentrales Endlager errichtet wurde, in das dieser nukleare Abfall dann endgelagert wird.

Nun ist festzustellen, dass dieses zentrale Endlager in den vergangenen 40 Jahren nicht errichtet werden konnte, weil es politisch in der vorgesehenen Region nicht durchsetzbar war. Dass in den kommenden Jahren durch einen Meinungsumschwung in der Bevölkerung einer betroffenen Region mit demokratischer Mehrheit ein Endlager errichtet werden könnte, darf aus der Sicht des Jahres 2010 als reines Wunschdenken betrachtet werden.

Es ist deshalb davon auszugehen, dass es, auf dem Boden unseres Grundgesetzes und unserer demokratischen Wertvorstellungen, dieses zentrale Endlager auch in 40 Jahren nicht geben wird. Weniger Demokratie sollte dafür keinesfalls erwogen werden. Folglich wird es in Deutschland auch in 40 Jahren keinen zentralen Ort geben, an den die hoch radioaktiven nuklearen Abfälle aus den existierenden Zwischenlagern verbracht werden könnten.

Die, im Vergleich zu obigen Endlagervorschlägen, geradezu ungeschützt errichteten Zwischenlager müssten dann auf nicht absehbare Zeit als Endlager fungieren. Die Verwaltung und Sicherung des Inventars würde, ohne fortgesetzte Nutzung der Kernenergie, keinen Profit mehr abwerfen. Nachfolgenden Generationen würde ein Vermächtnis aufgebürdet, das wir so nicht zulassen sollten.

Deshalb wäre es auch im Interesse und zum dauerhaften Schutz der Gebiete, in denen heute die Kernenergieanlagen mit den dezentralen Zwischenlagern stehen das Ehrlichste, diese Fakten zu akzeptieren und standortnahe Endlager in der vorgeschlagenen Form umzusetzen.

 

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